Mitgliedssteuer

29.05.2004

Für die Mitglieder von MVO ist ein Mitgliedsbeitrag in Höhe von 100 EEK pro Monat eingeführt worden. Es gibt dennoch einige Ausnahmen. Vom Mitgliedsbeitrag sind die folgenden Mitglieder befreit:


Alle Mitglieder, die älter als 18 sind und keinen Mitgliedsbeitrag bezahlen, müssen MVO auf andere Weise nützlich sein. Weil der MVO keine Wohlfahrtsorganisation ist, und weil durch seine Handlungen finanzielle Kosten unvermeidbar sind, ist es sehr wichtig, daß alle Mitglieder ihren Teil zur Erhaltung von MVO beitragen.
Bis zu diesem Zeitpunkt sind wir in den Häusern der Mitglieder und in gemieteten Räumen zusammengekommen. Das benötigte Geld wurde durch einzelne Spenden erworben. Solch ein Vorgehen, das uns auf Dauer nirgendwo hinführt, muß bald ein Ende haben und ein korrektes Beitragssystem wird eingeführt werden, das zur Zeit eine aktive Testphase durchläuft. All das Geld, das durch die Mitgliedsbeiträge erworben wird, wird in die Aktionen der Organisation fließen. Es kann jetzt schon gesagt werden, daß das meiste für Mietzahlung und Ausbesserung der Räume benötigt wird.
Aber, wie schon erwähnt, gibt es immer Menschen, die den Mitgliedsbeitrag nicht bezahlen können. Wenn es sich um einen über 18jährigen handelt, kann er nicht darauf hoffen, das er nichts tut und zugleich zusieht, wie alle anderen bezahlen. Die Aufgabe dieser Menschen wird sein, dem Orden auf einer anderen Weise von Nutzen zu sein.
Viele haben uns geschrieben und gefragt, wie es möglich wäre, im Falle der Befreiung vom Mitgliedsbeitrag etwas beizutragen.
Erstens frage ich mal zynisch: „Sind 100 Kronen eine WIRKLICH so große Summe, daß man sie nicht aufbringen kann?“
OK! Sagen wir mal, daß es stimmt, und Sie können uns erklären, wieso Sie überhaupt kein Geld haben. Trotzdem können wir nicht genau sagen, wie Sie dem MVO behilflich sein können. Das sollte jeder Bewerber selbst vorschlagen. Ich kann einige Optionen aufzeigen, die mir gerade einfallen: