Statut des estnischen satanischen Ordens „Musta Veenuse Ordu“ (Orden der schwarzen Venus) 11. Mai 2005

1 Grundanordnungen
1.1 Die estnische satanische Kongregation „Musta Veenuse Ordu“ (künftig bezeichnet als „Kongregation“) verbindet und dient allen Satanisten, die der Kongregation angehören.
1.2 Der offiziele Name der Kongregation ist Eesti Satanistlik Kogudus „Musta Veenuse Ordu.“ Auf Englisch lautet der Name der Kongregation „Estonian Satanic Congregation” „The Order of the Black Venus.”
1.3 Die Leitung der Kongregation sitzt in Tallinn.
1.4 Die Kongregation folgt in ihrer Handlungsweise den im folgenden Statut (künftig bezeichnet als „Statut“) festgelegten Grundlagen des Satanismus, deren Ergänzungen und den Rechtsgrundlagen der Republik von Estland.
1.5 Die offizielle Sprache der Kongregation ist Estnisch, bei Bedarf können Protokolle und Briefverkehr in anderen Sprachen ausgeführt werden.
1.6 Die Ergänzungen des Statuts sind wichtige und unverzichtbare Teile des Statuts.

2 Die Ziele der Kongregation
2.1 Anleitung für die praktische Integration der satanischen Lehre in das Alltagsleben der Mitglieder der Kongregation.
2.2 Die Vereinigung der Satanisten in der Republik Estland.
2.3 Die Vertiefung des Respekts und der Anerkennung der Mitglieder der Kongregation gegenüber den satanischen Grundwerten und Traditionen.
2.4 Zur Erfüllung der Ziele kümmert sich die Kongregation um die Gründung und um den Erhalt von satanischen Tempeln, Bestattungsstellen und Ritualorten sowie die Veranstaltung der religiösen Feiertage.
2.4.1 Die offiziellen Feiertage der Kongregation sind die Sonnenwendetage im Frühling, Sommer, Herbst und Winter, ferner der 30.April und der 31.Oktober.
2.4.2 Der höchste und wichtigste Feiertag für jedes Mitglied der Kongregation ist dessen persönlicher

3 Die Lehrbasis
3.1 Die Lehrbasis ist das Buch „Die Satanische Bibel“ („Saatanlik Piibel“) von Anton Szandor LaVey aus dem Jahre 1969. (Estnische Ausgaben in den Jahren 2001 und 2005), die die Kongregation in den folgenden Absätzen in kurzer Form wiedergibt.
3.2 Die Kongregation anerkennt die 9 Satanischen Aussagen. (siehe Ergänzung Nr.1)


3.3 Die Kongregation befolgt die 11 Satanischen Regeln der Erde.


3.4 Die Kongregation anerkennt die 9 Satanischen Sünden (siehe Ergänzung 2)

4 Religiöse Gebräuche
4.1 Die religiösen Sitten der Kongregation werden in verpflichtende und nicht verpflichtende eingeteilt.
4.2 Verpflichtende Gebräuche:
4.2.1 Das Initiationsritual ist das Ritual, mit dem neue Mitglieder in die Kongregation eingeführt werden, das die Reinkarnation des Menschen als Satanisten symbolisiert (siehe unter Ergänzung 3 für exakte Informationen).
4.2.1.1 Die für ein Initiationsritual festgelegten Zeiten sind die Sonnenwendetage, der 30. April und 31. Oktober.
4.2.1.2 Die Leitung der Kongregation kann auf Nachfrage des Mitgliedskandidaten und bei entsprechender Gelegenheit das Initiationsritual am Geburtstag des Mitgliedskandidaten durchführen.
4.3 Nicht verpflichtende Gebräuche:
4.3.1 Das Hochzeitsritual ist das Ritual, welches bei der Heirat zweier Satanisten durchgeführt wird (siehe weiter in Ergänzung 3 für exaktere Information)

5 Der Status, die Hierarchie, die Dienstbeziehungen, die Rechte und die Kleidung der Priesterschaft
5.1 Die Priesterschaft der Kongregation besteht aus (vom höchsten Grad hinab):
5.2 Der Hauptpriester/die Hauptpriesterin ist der Titel des höchsten Grads der Kongregation, mit dem die Position des Präsidenten der Kongregation verbunden ist. Der Hauptpriester/die Hauptpriesterin darf unabhängig alle gläubigen Sitten durchführen.
5.3 Der Meister des Tempels und die Meisterin des Tempels sind die symbolischen Herrscher des Tempels der Kongregation (die Ritualstätte), Priester des höheren Grades, die die führende Rolle bei einem Ritual haben. Beide dürfen alle gläubigen Sitten unabhängig durchführen.
5.4 Der Priester und die Priesterin sind Geistliche des mittleren Grades und während der gläubigen Sitten neben dem Meister des Tempels und der Meisterin des Tempels. Beide dürfen unabhängig alle gläubigen Sitten durchführen.
5.5 Der Hüter des Tempels ist Geistlicher des niederen Grades und Helfer der amtlichen Durchführer des Rituals. Der Hüter des Tempels hat kein Recht, unabhängig Rituale durchzuführen.
5.6 Die Priesterschaft der Kongregation wählt die Leitung für zwei Tage. Geistliche führen ihre Amtspflichten kostenlos aus. Bei Bedarf und Möglichkeit erstattet die Kongregation den Geistlichen die Kosten, die beim Durchführen ihrer Pflichten anfallen.
5.7 Die Details und Schnitt der Kleidung der Geistlichen sind in der Ergänzung Nr. 4 des Statuts vorgeschrieben.