Die Geschichte des MVO
(übersetzt “Orden der Schwarzen Venus”, oder in estnisch “Musta Veenuse Ordu”)



Im Jahr 1997 begann ein Mensch in seinen 20er Jahren, der unter dem Alias “Jason” bekannt ist, an die Gründung einer satanischen Kirche in Estland zu denken. Seine Willensstärke entstammte aus dem Wunsch, keine Angst haben zu müssen, sich zu seinem Glauben zu bekennen. Bis zu dieser Zeit waren “Satanisten” in Estland allgemein bekannt als Grabräuber, Diebe und Vandalen. Weil er diese Menschen, die den Medien Material lieferten, selbst kannte, konnte Jason feststellen, daß ihre Taten und ihre Worte nicht übereinstimmten.
Wenn der Hintergrund und die Lehre des Satanismus untersucht wurden, kam schnell heraus, daß die genannte Philosophie mit den Nekrophilen und Grabräubern keine Ähnlichkeit aufwies. Jason vertiefte sich individuell ins Thema – und je mehr er die Wahrheit über Satanismus herausfand, desto mehr wollte er sich öffentlich als Satanist bekennen. Aber der Stereotyp, den die Medien vom „klassischen Satanisten“ gebildet hatten, zwang ihm zum Schweigen.

Im Jahre 1999 wahr das Maß voll. Die Lehre schien zu realistisch, rational und befreiend, um sie noch weiterhin zu verbergen. Bewaffnet mit extensiven Wissen der „Satanischen Bibel,“ dem Hauptwerk von Anton Szandor Lavey, dem Begründer des Satanismus, nahm Jason nach langem Nachdenken Kontakt mit den Medien auf, um der Öffentlichkeit preiszugeben, daß er eine satanische Kongregation in Estland gründen wollte.

Die Idee fand große Unterstützung. Die Unterstützer waren und sind sehr verschieden. Manche Personen waren echte Anhänger der satanischen Ideologie, manche waren gewönliche Anti-Christen, Heiden, und so weiter, für die das ungeschriebene Religionsmonopol der christlichen Kirche in der Estnischen Republik nicht akzeptabel war. Es wurde mit allen Interessierten Kontakt aufgenommen, um später einen Kern zu bilden, welcher der Gründungskern der Estnischen Satanischen Kongregation werden sollte.
Bevor reale Schritte gemacht werden konnten, mußte noch eine allgemeine, tragende Philosophie bestätigt werden. Weil Satanismus in seiner essentiellen Bedeutung atheistisch ist (Ein Satanist glaubt nicht an die Existenz eines „Gottes“, in der Form, in der dieses Wort meist benutzt wird – für ihn/sie ist Gott/Satan er/sie selbst), hat das einige Schwierigkeiten beim Bestimmen der Philosophie der Estnischen Satanischen Kirche verursacht. Es mußte eine Richtung gefunden werden, in der möglichst viele Menschen Satan als tragende Kraft betrachten.
Diese Richtung wurde nach vielen Besprechungen entschieden: Die am besten geschriebene Philosophie – Anton Szandor LaVeys Fundament und Wegführer des Satanismus – ein Buch mit dem Titel “Die Satanische Bibel“. Ein Buch, das anders als bei verbreiteten Miskonzeptionen, den Menschen, der es liest, zum selbstständigen Denken führen soll.

Der Zweck der Satanischen Bibel (weiterhin SB) ist es nicht, die Gedankenwelt MVOs zur Gedankenwelt des lesenden Menschen zu machen. Es soll ein Wegweiser oder Schlüssel sein, der die Tür in eine Welt öffnet, die vom Standpunkt der christlichen Welt abweicht

Um das letztere zu verstehen, muß man zu erst die Definition von Satan vom Standpunkt des MVO Satanisten erklären:

Ein „Satanist“ hat den Standpunkt, daß „Satan“ nicht das Symbol des Bösen ist, als das es in den Abrahamischen Religionen bekannt ist, sondern das Symbol des natürlichen, materiellen, freien Menschen.


Nachdem philosophisch-rationalistische Satanisten gefunden wurden, mußte nur noch ein taugliches Statut zusammengestellt werden. Es wurde auf der Basis der Estnischen Kongregation der Muslimen gegründet, und hier und dort, wo es nötig war, abgeändert.

Das genannte Statut wurde am 30. April des Jahres 2001, der Walpurgisnacht, angenommen, nach vielen Versammlungen der Gründungsmitglieder, auf denen die Lehrbasis und die allgemeine philosophische Richtung besprochen wurden.

Weil zu diesem Zeitpunkt die juristische Basis von MVO noch sehr schwach wahr, kamen Probleme beim Formulieren der Dokumente auf. Man hat behauptet, daß in den Dokumenten, die im Jahre 2002 eingeführt wurden, ein Fehler enthalten war, der aber bei späteren Konsultationen mit Juristen ausgeschlossen werden konnte. Deshalb ist der wirkliche Hintergrund der Absage für die Registrierungsbewerbung bis jetzt unbekannt.

MVO ist trotzdem auf dem Standpunkt, daß die Abteilung für Glaubenssachen im Innenministerium (übersetzt: Siseministeeriumi Usuasjade Osakond) für die Registrierung einer Satanistischen Kongregation ist. Obwohl der Leiter der Abteilung, Ilmo Au, ein Katholik ist, hat er mehrmals den Standpunkt vertreten, daß es aus staatlicher Sicht nützlicher wäre, wenn jede satanische Organisation amtlich registriert wäre und so staatlicher Kontrolle unterliegen würde.

Leider ist Anfang 2003 mit dem Annehmen des „Gesetzes der Kirchen und Gemeinden” die Zuständigkeit der Abteilung des Innenministeriums für Religionsorganisationen beendet worden, und hat den Status einer Amtsbehörde erreicht, die keinen tieferen Kontakt mit dem wirklichen Hintergrund solcher Organisationen hat. Böse Zungen aus dem Justizministerium behaupten, daß hinter der Gesetzesänderung mehrere Gründe standen. Ein wichtiger darunter war der Zwang, die Verantwortung über die mögliche Registrierung einer satanischen Kongregation an die unqualifizierte Registrierungsstelle des Stadtgerichtes zu übertragen. Der Sinn der Übertragung besteht darin, daß wenn das Innenministerium (IM, übersetzt: SM, Siseministeerium) qualifiziert gewesen wäre, die satanische Kongregation zu registrieren ohne höhere Instanzen zu befragen, es nicht kontrolliert werden könnte. Die Gerichtshilfen des Stadtgerichts waren einfacher kontrollierbar und wegen ihrem Mangel an Qualifikation war auch verständlich, daß von der Registrierungsstelle viele verschiedene Nachfragen an verschiedene Staatsbehörden gemacht weren würden. Das hat den Orgainsationen, die gegen die Registrierung von MVO wahren, viele Möglichkeiten gegeben, diese zu verhindern.

EELK (Eesti Evangeelne Luterlik Kirik, übersetzt: Estnische Evangelische Lutherische Kirche) hat öffentlich zugegeben, daß sie alles versuchen wird, um die mögliche Registrierung von MVO zu verhindern. Es ist kein großes Geheimnis, daß der Koordinator der Glaubensthemen im Justizministerium, Herr Priit Kama, der „zufällig“ der Leitung von EELK angehört, gleichzeitig Vizekanzler des Justizministeriums ist. Wer mit der Arbeit des Justizministeriums zusammengetroffen ist, der weiß, daß bei den Themen, die mit Glauben zu tun haben, der Standpunkt von Herrn Kama maßgeblich ist.

Unmittelbar nachdem die Registrierungsdokumente in die Registrierungsabteilung gebracht wurden, berichtete die Mutter von einem Mitglied von MVO, der zu dieser Zeit als Leiter einer Registrierungsabteilung in dieser Stadt gearbeitet hat, daß unmittelbar nach dem Einbringen der Anfrage an jede Registrierungsstelle in Estland die Anordnung vom Herrn Priit Kama gesendet wurde, die Registrierung von MVO möglichst gleich zu stoppen. Die Leiterin der genannten Registrierungsstelle hat auch angedeutet, daß jeder Arbeiter der Registrierungsstelle, der MVO registrieren würde, den letzten Tag an seiner Stelle arbeiten würde.

Ein wenig vom Thema abweichend wollen wir erwähnen, daß die Behauptungen vieler Mitglieder von MVO besagen, daß die Dokumente, die mit dem Registrieren von MVO zu tun haben, zur Nachfrage und zur Stellungsannahme an verschiedene Staatsbehörden gesendet wurden (zum Beispiel ins Innenministerium, ins Justizministerium, ins Polizeiamt, an die „Verteidigungspolizei“ (übersetzt: Kaitsepolitsei, kurz KAPO), sogar an die Datenschutzinspektion).

Es ist auch bekannt, daß zumindest der Standpunkt der Abteilung für Glaubenssachen (übersetzt: usuasjade osakond) im Innenministerium gegenüber MVO positiv war. MVO ist die Analyse der benannten Abteilung bekannt, die besagt, daß „es aufgrund der Gesetzeslage der Republik von Estland keinen Grund gibt, das Registrieren von MVO zu verhindern.“ Außerdem besagt die genannte Analyse, daß „eine folgende Verhinderung der Registrierung von MVO zur Gerichtsanklage führen könnte, die spätestens im Europäischen Gericht der Menschenrechte (übersetzt : Euroopa Inimõiguste kohus) mit einem Sieg der Vertreter von MVO enden würde.“ Ich betone mehrmals den Standpunkt der Abteilung für Glaubenssachen: Es wäre weiser, solch eine Glaubensorganisation zu registrieren, um die staatliche Kontrolle zu sichern, als sie selbstständig und spontan, ohne jeglige Übersicht funktionieren zu lassen.“



Am 26. April 2003 versuchten Mitglieder von MVO den Orden der Schwarzen Venus (übersetzt: Musta Veenuse Ordu) als Nicht-Profit-Vereinigung zu registrieren.

Diesmal haben sich die Staatsräder gleich angefangen zu drehen, und bald ist auch eine absagende tragende Entscheidung eingretroffen.

Registersache M72696

Amtsbeschluß

Am 05.09.2003 hat die Gerichtshilfe des Talliner Stadtgerichtes, Liivi Suursoo, die die Registrierdokumente der satanischen Kongregation „Musta Veenuse Ordu“ in der Registrierungsabteilung des Tallinner Stadtgerichts durchgesehen hat, sichergestellt, daß aufgrund des Amtsbeschlusses vom 19.05.2003 kein Eintrag ins Register der Nicht-Profi-Vereinigungen eingetragen werden kann, weil:

1.1 Die Gegründete Nicht-Profit-Vereinigung (weiterhin: NPV) das Wort „Orden“ als Teil seines Namens benutzen möchte. Laut des Wörterbuchs der estnischen Schriftsprache ist ein Orden eine (gläubige oder nicht-gläubige) Organisation, die unter festen Statutsregeln operiert. Der Name “Orden der Schwarzen Venus” als ganzes ist also nicht im Einklang mit dem Nicht-Profit-Vereinigungsgesetz (Weiterihin MTÜS, übersetzt: Mittetulundusühingute seadus) §4 Punkt 2, der besagt, daß der Name einer NPV nicht irreleitend gegenüber dem Ziel und der Tatweise der NPV sein darf. Der beanspruchte Name ist mit den genannten Zielen und Handlungen des Statuts weder essentiell oder im gewönlichen Wortgebrauch verbindbar.

Es wird behauptet, daß der Name einer NPV nicht „Orden“ sein darf. Wenn man eine schnelle Nachfrage im WorldWideWeb auf der Seite der Registrierungsabteilung macht, werden wir aber - zu unserem grossen Erstaunen - L.Õ.K.S. Ordu finden. Ins Register eingetragen schon im Jahr 1997. Na gut, nehmen wir an, daß die Registrierungsordnung geändert wurde, und daß jetzt der Name nicht mehr „Orden“ sein darf. Wenn wir aber weitersuchen, finden wir noch einen Orden - Keskmaa Ordu. Ins Register eingetragen am 17.05.2004!
Auf der Adresse https://info.eer.ee/ari/ariweb_package.avaleht kann jeder eine Nachfrage über „Orden“ machen. Es kommt heraus, daß es hier bei uns in Estland recht viele Orden gibt. Und sie alle sind NPV.

Wie soll man das verstehen? Ich würde das selbst den Leiter der Registrierungsabteilung fragen, aber es ist klar, daß ich als Antwort einen nichtssagenden Brief bekäme. Deshalb bitte ich einen Reporter, für mich die selbe Frage zu stellen. Vieleicht gibt man ihm eine bessere Erklärung?



Nach einer zweiten „gründenden Versammlung“ wurde das ergänzte Statut von MVO zusammengefaßt, das aufgrund des neuen Gesetzes der Kirchen und Kongregationen an die Registrierungsabteilung des Tallinner Stadtgerichtes zum Registrieren gebracht wurde.

GENAU nach dem die vorgegebene Zeit abgelaufen war, erhielten wir eine absagende Antwort:

Am 11.04.2005. hat die Richtergehilfin des Tallinner Stadtsgerichts, Juta Jõulu, die die Registrierdokumente der satanischen Kongregation „Musta Veenuse Ordu“ in der Registrierungsabteilung des Tallinner Stadtgerichts durchgesehen hat, sichergestellt, daß aufgrund des Amtsbeschlusses vom 10.02.2005 kein Eintrag ins Register der Nicht-Profit-Vereinigungen eingetragen werden kann, weil:

Aufgrund des Gesetzes der Kirchen und Kongregationen (übersetzt: Kirikute ja Koguduste Seadus oder KKS) §14 Schnitt 2 Punkt 2 der Registerhalter eine gläubige Vereinigung nicht einträgt, wenn die Tatweise der gläubigen Einigung die öffentliche Ordnung, Gesundheit, Moral oder die Rechte und Freiheiten anderer Menschen schädigt.

Aufgrund des Statutpunkts 1.1 der satanischen Kongregation „Musta Veenuse Ordu“ dient und vereinigt die genannte Kongregation alle Satanisten in der Republik von Estland. Beim Vereinigen und Dienen aller Satanisten in Estland ist „Musta Veenuse Ordu“ (übersetzt: Orden der schwarzen Venus) inhaltlich auch für die Vereinigung von Menschen mit kriminellen Absichten gegründet. Die Existenz solch einer Vereinigung schadet der öffentlichen Ordnung und der Sicherheit von Staat und Volk. Es ist eine Organisatsion, die inhaltlich Kriminalität zur Durchführung seiner Gedanken und Ziele grundsätzlich akzeptiert, dessen Absicht im Widerspruch mit dem Kriminalverantwortung bestimmenden Gesetz steht (Grundgesetz (GS) (Põhiseadus) §48). Obwohl GS§ 48 nicht direkt das Recht verteidigt, sich zu Vereinigungen mit gläubiger Absicht zusammenzuschließen, muß man auf dem Standpunkt sein, daß im GS §48 Punkt 3 die Registrierung der genannten Vereinigung oder Organisation auch dann ausgeschlossen ist, wenn die Vereinigung aus gläubigen Gründen gegründet werden soll.

Aufgrund des Statutpunkts 3.3 befolgt die Kongregation die 11 Satanischen Regeln der Erde.
Aufgrund des Punkts 3.1 ist die Lehrbasis der Satanischen Kongregation „Saatanlik Piibel“ (übersetzt: „die Satanische Bibel“), die provokative, zu Haß und Zerstörung auffordende Texte enthält.

Es gibt die Möglichkeit, daß die Satanische Philosophie für geistig instabile Menschen schädlich ist, weswegen ihr Verhalten gegenüber sich selbst und auch anderen gefärlich und unhervorsehbar werden könnte.

Die Vergeltungspropagierung im Punkt 3.2.5 ist nicht im Einklang mit der regulären Handhabung der menschlichen Grundwerte.

Aufgrund des GS §12 Punkt 2 ist die Anfachung zu religiösem Haß und Gewalt per Gesetz verboten und strafbar. Außerdem ist die Anfachung von Haß, Gewalt und Diskriminierung zwischen veschiedenen Schichten der Geseltschaft per Gesetz verboten und strafbar. Die Vermeidung von Quälen, unhumanem oder ernidrigendem Verhalten und Bestrafung ist eine der fundamentalen Werte einer demokratischen Gesellschaft.

Aufgrund des GS §19 (Menschenwürde, das Verbot von Quälen und Brutalität) respektiert und berücksichtigt die satanische Ideologie nicht die Rechte der anderen Menschen, deshalb ist eine Registrationsverweigerung einer satanischen Kongregation eine berechtigte Begrenzung der Glaubensfreiheit, die in einer demokratischen Geseltschaft benötigt ist und keine Deformierung der Glaubensfreiheit.

Die allgemeine Glaubensfreiheit ist im GS §40 und auch in der Europäischen Menschenrechts- und Hauptfreiheitsverteidigungs-Konvention (übersetzt: Euroopa inimõiguste ja põhivabaduste kaitse konventsioon, Kurz: EIÕK) Artikel 9 festgelegt, aufgrund dessen Glaubensfreiheit in sich auch die Freiheit enthält, seine Religion oder Überzeugungen mit sich selbst und mit anderen zu verkünden, öffentlich oder privat durch Lehren, Sitten und Praxis. Aufgrund des genannten EIÕK Artikel Punkt 2 kann man aber die Glaubensfreiheit begrenzen, wenn es in einer demokratischen Geseltschaft nötig ist, um die gesellschaftliche Sicherheit, die öffentliche Ordnung, Gesundheit, Moral, oder die Rechte und Freiheiten der Mitmenschen zu schützen. Dasselbe Prinzip bestätigt auch Punkt 2 des GS §40. Die Meinung des Europäischen Gerichts der Menschenrechte (übersetzt: Euroopa Inimõiguste Kohus) besagt, daß Glaubensfreiheit auch das Recht enthält, gläubige Vereinigungen zu gründen. Dabei hat das Gericht der Menschenrechte auch mehrmals gesagt, daß der Staat sicherstellen kann, ob die Grundlagen der gläubigen Vereinigung gefährlich für die Geseltschaft oder Öffentlichkeit sind.

Basierend auf dem Vorigen und die Anweisungen des Gesetzes der Nicht-Profit-Vereinigungen §76 und dem Geschäftsgesetz §53 befolgend, hat die Gerichtshilfe entschieden, die Anfrage mit „Nein“ zu beantworten.

Die Entscheidung kann innerhalb von 2 Monaten in Frage gestellt werden.

Unterschrieben:
Juta Jõulu
Gerichtshilfe (kohtunikuabi)

Siiri Angerjas
Register-Sekretärin (registrisekretär)

MVO hat operativ gegenüber der Entscheidung reagiert.

Zunächst wurde der Kontakt mit dem Leiter der Glaubenssachenabteilung, Ilmo Au, aufgenommen, mit dessen Hilfe juristische Fehler aus dem Statut entfernt wurden. Nach dem Entfernen der direkten Fehler wurden andere Ursachen analysiert und Korrekturen an vielen Stellen vorgenommen, die in Glaubenssachen bei schlecht orientierten Menschen Verwirrung stiften könnten. Wir wissen, daß beim oberflächlichen Lesen der sogenannten Saatanlikud Maailmareeglid (die Satanischen Regeln der Erde) und Saatanlikud Deklaratsioonid (die Satanischen Aussagen) ein falscher Eindruck entstehen könnte. Deshalb haben wir schon zum ersten Statut in die Ergänzungen des Statuts ihre Erklärung geschrieben. In den genannten Regeln waren zwei Punkte, die verschiedene Meinungen mit sich brachten.

3.2.5 Satan repräsentiert Vergeltung statt Darbieten der anderen Wange!

und

3.3.11 Wenn du dich auf öffentlichem Gelände bewegst, belästige niemanden. Wenn dich jemand belästigt, sage der Person, sie soll damit aufzuhören. Wenn sie nicht aufhört, vernichte sie.

MVO versteht, daß wenn man von einem gewissen Standpunkt ausgeht, Vergeltung mit Selbstjustiz in Zusammenhang gebracht werden könnte. Obwohl im MVO-Statut in der Ergänzung 1 und der Ergänzung 2 die genannten Punkte genauer erklärt wurden, ist uns die seltsame Ahnung gekommen, daß die Gerichtshilfe Juta Jõulu oder der Richter Jaanus Saaremõts ihre Konzentration nicht auf den Punkt 1.6 des Statuts richteten, aufgrund dessen „Die Ergänzungen des Statuts wichtige und unzertrennliche Teile des Statuts sind.“ Die Ergänzung 1 enthält nämlich die Erklärungen der Satanischen Aussagen vom Standpunkt MVOs und basierend auf der Lehre.

3.2.5 Satan repräsentiert Vergeltung statt Darbieten der anderen Wange!
Mit dieser Deklaration zeigen wir unsere Billigung gegenüber dem materiellen, rechtlichen Strafgesetz, und bezeugen, daß jede Tat – sei es eine gute oder eine schlechte, hier in der materiellen Welt bestraft oder belohnt werden soll, nicht in einer nicht-realen, nach-todlichen Hölle oder einbem Paradies. MVO Statut Ergänzung 1.

Außerdem erklärt MVO bezüglich der genannten Regel der Erde folgendes :

Der Begriff, der im MVO Statutspunkt 3.2.5 genannten Vergeltung kommt aus der Satanischen Bibel und meint einen Akt der Selbstverteidigung, der darin besteht, daß man sich die Freiheit nehmen sollte, sich zu verteigen, wenn man angegriffen wird – die Wange ist hier als Symbol für ein angegriffenes Subjekt zu verstehen, das sich verteidigt anstatt einen Angriff einfach hinzunehmen. MVO deutet hier auf das Wörtererklärungsheft 4 der estnischen Schriftsprache der Zweiten Vervassung hin (Übersetzt: Eesti Kirjakeele seletussõnaraamatu II köite 4. vihik, veröffentlicht vom „Eesti Teaduste Akadeemia Keele ja Kirjanduse Instituut,“ 1993), worin das Wort „Vergeltung“ wie folt definiert wird: „Tat(en) zum Zwecke der Heimzahlung von schlechten Taten, schlechtem Verhalten, Ungerechtigkeit, Erniedrigung, Beschimpfung. link

Und im selben Widerspruch auch die Erklärung für den Punkt 3.3.11 des Statuts.
Punkt 11 der Satanischen Regeln er Erde besagt das Folgende: Wenn du dich auf öffentlichem Gelände bewegst, belästige niemanden. Wenn dich jemand belästigt, sage der Person, sie soll damit aufzuhören. Wenn sie nicht aufhört, vernichte sie. Die Limitierung von Selbstverteidigung wird im Bestrafungsgesetz §28 Punkt 2 genannt: „Eine Person überschreitet die Grenze der Selbstverteidigung, wenn sie bewußt oder mit direktem Willen die Selbstverteidigung mit Mitteln vollstreckt, die nicht dem Gefährlichkeitsmaß des Angriffes entsprechen.“ Das heißt, wenn man sich mit denselben Mitteln verteidigt, mit denen der Angriff stattfindet, und wenn man vorher noch den Angreifer gewarnt hat, handelt man nicht im Gegensatz zu den Limitationen, die im Bestrafungsgesatz genannt werden. Der Link zur Erklärung und das Bestrafungsgesetz .
Hierbei Zeit und Raum sparend, veröffentlichen wir hier in ungeändeter Fassung unseren Widerspruch an die Registrierungsabteilung.

Nach dem Widerspruch hat MVO auch Veränderungen von großer Wichtigkeit im Statut gemacht. Hierbei fügen wir noch das Protokoll der Statutänderung bei.

Gerichtsbeschluß

Aufgrund der Umstände und der vorgebrachten Gesetze, die bei gerichtlichen Diskussion zur Sprache kamen, und in Anlehnung an dei Gesetzessammlung für Ziviligesetzbeschlüsse (übersetzt: tsiviilkohtumenetluse seadustik, kurz: TsMS) §§ 463-465, hat das Gericht die folgenden Entscheidungen getroffen:

1. Den Widerspruch der estnischen satanistischen Kongregation nicht zu bewilligen.

2. Zu erklären, daß der Gerichtsbeschluß während einer Frist von 30 Tagen in Frage gestellt werden darf.

Die Beschreibung der Umstände und die Erklärungen des Gerichtsbeschlusses

1. Umstände

Die estnische satanistische Kongregation „Musta Veenuse Ordu“ (Überetzt: Eesti Satanistlik Kogudus „Orden der schwarzen Venus“, kurz: MVO) hat bei der Registrierungsabteilung des Tallinner Stadtgerichtes eine Anfrage zur Eintragung ins Register gemacht. Die Gerichtshilfe hat die Anfrage am 11.04.2005 nicht bewilligt, weil sie befunden hat, daß aufgrund des Gesetzes der Kirchen und Kongregationen (übersetzt: Kirikute ja Koguduste Seadus oder KKS) §14 Abschnitt 2 Punkt 2 der Registerhalter eine gläubige Vereinigung nicht einträgt, wenn die Tatweise der gläubigen Vereinigung die öffentliche Ordnung, Gesundheit, Moral oder die Rechte und Freiheiten anderer Menschen schädigt.

2. Die Erklärungen des Gerichtes

Das Gericht befindet, daß der Widerspruch nicht bewilligt werden sollte. Die Umstände im Widerspruch geben keinen Anlaß, den Widerspruch zu bewilligen.
Die Gerichtshilfe hat entschieden, daß aufgrund der Äußerungen von 10.02.2005 kein Eintrag ins Register der Nicht-Profit-Vereinigungen eingetragen werden kann, da aufgrund des Gesetzes der Kirchen und Kongregationen §14 Abschnitt 2 Punkt 2 der Registerhalter eine gläubige Vereinigung nicht einträgt, wenn die Tatweise der gläubigen Vereinigung die öffentliche Ordnung, Gesundheit, Moral oder die Rechte und Freiheiten anderer Menschen schädigt. Aufgrund der Expertenmeinung der Tartuer Universität (Tartu Ülikool) enthält die „Satanische Bibel“ (Übersetzt: Saatanlik Piibel), die Lehrbasis der Kongregation, auch das Kapitel „Über die Auswahl des Menschenopfers“ (Übersetzt: Inimohvri valikul).Obwohl Menschenopfer in der Praxis von Satanisten selten sind, hat es sie doch gegeben. Außerdem befindet die Tartuer Universität in ihrem Urteil, daß es die Möglichkeit gibt, daß die Satanische Philosophie für geistig instabile Menschen schädlich sein kann, weswegen ihr Verhalten gegenüber sich selbst und auch anderen gefährlich und unhervorsehbar werden könnte.
Das Justitzministerium befindet, daß die Registrierungsverweigerung von MVO als eine gläubige Organisation aufgrunde des KKs §14 Abschnitt 2 Punkt 2 stattfinden sollte. Aufgrund des GS §19 (Menschenwürde, das Verbot von Quälen und Brutalität) respektiert und berücksichtigt die satanische Ideologie nicht die Rechte der anderen Menschen, deshalb ist eine Registrierungsverweigerung einer satanischen Kongregation eine berechtigte Begrenzung der Glaubensfreiheit, die in einer demokratischen Geseltschaft benötigt ist und keine Deformierung der Glaubensfreiheit.
Dem Gericht fehlt der Grund, um an den Meinungen der Tartuer Universität und des Justizministeriums zu zweifeln.
Zur Beantwortung dessen, was im Widerspruch genannt wurde, hält das Gericht es für notwendig, die folgende Aussage zu machen.
Der Umstand, daß christliche Sekten allgemein bekannte Massenmorde durchgeführt haben, ist kein Grund um MVO zu registrieren. Auch der Umstand, daß die Registrierungsabteilung des Tallinner Stadtgerichtes seine Standpunkte nur mit Aussagen des Satanismus, die als negativ interpretiert werden können, erklärt hat, ist kein Grund um MVO zu registrieren. Genau die Existenz der genannten Umstände ist der Grund, die Anfrage nicht zu bewilligen. Außerdem befindet das Gericht, daß im Amtsbeschluß richtig befunden wurde, daß die satanische Ideologie die Rechte anderer Menschen nicht respektiert und berücksichtigt. Das Statut MVOs sieht zwar vor, daß MVO in seiner Tatweise geleitet wird von den Rechtsakten der Republik von Estland, und Punkt 2.3 besagt, daß ein Ziel von MVO die Vertiefung des Respekts der Mitglieder der Kongregation gegenüber den grundlegenden menschlichen Werten und Traditionen ist,doch andere Punkte des Statuts und die Lehrbasis „die Satanische Bibel“ stehen mit dem Vorgenannten im Widerspruch. Das Gericht befindet, daß die Empfehlung, streng und ohne Gnade zu behandeln, auch die Empfehlung zur Zerstörung ist, die direkt zur Gewalt und zur Verletzung der Rechte des anderen Menschen aufruft, und damit inhaltlich kriminell ist, und die grundlegenden menschlichen Werte und Traditionen nicht befolgt. Auch die Anfachung zur Vergeltung kann nicht als in Einklang mit den allgemeinen Moralnormen betrachtet werden.
Aus diesen Gründen befindet das Gericht, daß die Anfrage nicht bewilligt werden soll.

Obwohl MVO nach der Zustellung der Entscheidung 30 Tage Zeit hatte, die Entscheidung in Frage zu stellen, ist entschieden worden, dieses Recht nicht in Anspruch zu nehmen. Der Grund ist nicht der Mangel an Argumenten. Der Grund ist ein Mangel an Ressoursen, um die Gerichtsstufen zu absolvieren. Weiterhin sind wir der Meinung, daß ungeachtet dessen, wie klar und logisch unsere Argumente sind, das Gericht sie subjektiv umdeuten und verzerren wird.

Eine einfaches Beispiel :

Im MVO Widerspruch wird erklärt:
In der Weltgeschichte gibt es keine Beispiele von satanischen Gruppierungen, die Massenmorde durchgeführt haben. Sogar Morde, die angeblich satanischen Hintergrund haben, gibt es nur sehr wenige. Dagegen sind Massenmörder christlicher Sekten allgemein bekannt. Als die augenfälligsten wollen wir die Massenmorde von James Warren Jones (der Leiter von “Peoples Temple Christian Church,” dessen Glaubenstaten, die auf dem Christentum basierten, am 18.November 1978 mit mehr als 900 Toten kulminierten, von denen ein drittel Kinder waren) und David Koresh (der Leiter der christlichen Sekte „Branch Davidian“, dessen Taten im Namen seines Glaubens mit einem Schußwechsel zwischen ihm und dem FBI endeten, sowie die nach einer Belagerung, die einen Monat lang dauerte, am 19.April 1993

mit der Verbrennung von 74 Menschen endete, darunter 21 Kinder) erwähnen. Allgemein sind keine Beispiele praktischer Natur jeglicher Konfession oder Glaubenssekte in der Estnischen Republik bekannt. Link zu dem Abschnitt im Widerspruch

Das beantwortet Herr Saaremõts wie folgt:

Obwohl Menschenopfer in der Praxis von Satanisten selten sind, hat es sie doch gegeben.

Und ein wenig später ergänzt er:

Der Umstand, daß christliche Sekten allgemein bekannte Massenmorde durch geführt haben, ist kein Grund um MVO zu registrieren.

Basierend auf dem vorigen Material versteht MVO die Logik des Herrn Richter nicht. Auf der einen Seite gibt er zu, daß „Menschenopfer in der Praxis von Satanisten selten sind.Link zum Abschnitt in der Entscheindung. Dazu will MVO noch ergänzen, daß obwohl es angeblich satanische Vorfälle gegeben hat, konnte in der Geschichte noch keiner der genannten Vorfälle mit echtem Satanismus in Zusammenhang gebracht werden. Angeblich “satanische” Morde basieren nicht auf der Satanischen Lehre, sondern entspringen dem kranken Hirn einzelner krimineller Täter.

Ein wenig später gibt der Herr Richter zu: „Der Umstand, daß christliche Sekten allgemein bekannte Massenmörde durchgeführt haben, ist kein Grund um MVO zu registrieren.“
Link zu dem Abschnitt in der Entscheidung

Es ist wahr, das MVO in ihrem Widerspruch einen Hinweis auf die Massenmorde christlicher Sekten gemacht hat.
Link zu dem Abschnitt Aber MVO wollte damit nicht behaupten, daß die genannten Vorfälle ein Grund wären, MVO ins Register einzutragen. MVO wollte mit dem Erwähnen dieser Vorfälle andeuten, daß die Behauptung des Beschlusses von Juta Jõulu, daß „die satanische Philosophie für geistig instabile Menschen schädlich ist, weswegen ihr Verhalten gegenüber sich selbst und auch anderen gefärlich und unvorhersehbar werden könnte,“subjektiv ist und nicht die Realität wiedergibt, wenn sie die Hintergründe der bereits registrierten christlichen Gemeinden oder Sekten unberücksichtigt läsßt. Natürlich wollte MVO hierbei auf die parteiische Entscheidung der Beamten hinweisen.

Jedenfalls können wir aufgrund der Entscheidung des Herrn Richter Saaremõts klar und ohne etwas falsch zu verstehen die Schlußfolgerung ziehen, daß die seltenen Menschenopfer einzelner Krimineller, die nicht nachweislich satanischen Hintergrunds sind, Grund genug sind, um die Registrierung MVOs nicht zu bewilligen, aber die allgemein bekannten Massenmorde christlicher Sekten kein Hindernis sind, christliche Organisationen ins Register einzutragen.

MVO wäre interessiert zu wissen, warum hier mit zweierlei Maß gemessen wird? Wieso sind die allgemein bekannten Massenmorde (Kein Mensch, der logisch denkt, würde die Existenz solcher christlich orientierten Organisationen in Frage stellen) eines Glaubens kein Hindernis für die Registrierung christlicher Gemeinden gewesen? (Obwohl wir in der Liste der registrierten Gemeinden viele solcher sektenhaft orientierten Kongregationen finden, die bekannt sind für „Gehirnwäsche“ und für viele andere kriminelle Vorfälle: „Elu Sõna“ (Übersetzt: Wort des Lebens) wurde zur Zeit der ersten Estnischen Republik als verboten klassifiziert!, „Jehoova Tunnistajad (übersetzt: die Zeugen Jehovas),“ „Krituse Kogudus (übersetzt: Kongregation Christi)“ und viele andere. Aber warum sind seltene Menschenopfer, die von angeblich satanischen Sekten geopfert wurden (MVO betont hierbei, daß es in der Praxis keinen Vorfall gegeben hat, in dem ein einzelner sogenannter Menschenopferfall mit einer realen Satanischen Organisation oder Gruppe in Zusammenhang gebracht werden konnte.), ein wesentlicher Grund, um eine satanische Kongregation in Estland nicht zu registrieren. Für die Taten kranker einzelner Individen, wie zum Beispiel der Vorfall in Italien, wo ein Mädchen das „Gesicht von der Jungfrau Maria hatte“ und dafür ermordet wurde, kann keine Organisation die Verantwortung übernehmen.

Wenn das der Standpunkt des Gerichtes ist, ruft MVO Organisatsionen und Individen auf, das Registrieren von vielen christlichen Kongregationen in Frage zu stellen, aufgrund der Behauptung von Richter Saaremõts, daß: „die Massenmorde christlicher Sekten allgemein bekannt sind.“!

Außerdem sind die Sätze in der Entscheidung, in denen von der Expertenmeinung der Universität Tartu (übersetzt: Tartu Ülikool) gesprochen wird, höchst interessant. In der Entscheidung wird nicht gesagt, wer genau die Expertenmeinung aus der Tartuer Universität verfaßt hat. Falls die Abteilung für Glaubenssachen der Tartuer Universität der Verfasser gewesen sein sollte, kann man die Unabhängigkeit der Expertenmeinung in Frage stellen – die Meinung eines christlichen Experten gegenüber Satanismus wird sehr wahrscheinlich nicht objektiv sein und außerdem von persönlichen Annahmen und Vorurteilen geprägt sein.

Die Experten befinden in ihrer Meinung gegenüber Satanismus, daßdie Satanische Philosophie für geistig instabile Menschen schädlich ist, weswegen ihr Verhalten gegenüber sich selbst und auch anderen gefärlich und unvorhersehbar werden könnte. Hierbei haben wir es mit einer sehr engstirnigen Behauptung zu tun, die klar die Vorurteile des Autors gegenüber Satanismus zeigt, ohne legale Konfessionen (einschließlich dem Christentum) und deren Lehrbasen zu berücksichtigen, die faktisch bewiesen für geistig instabile Menschen und Gruppen schädlich sind.

In der Erklärung wurden die genauen Daten nicht preisgegeben, von wem (Wissenschaftsabteilung, Name des/der Experten) diese Expertenmeinung zusammengestellt wurde, auch ist keine Kopie des Gerichtsbeschlusses beigelegt worden. Diese Umstände geben Grund für verschiedene Spekulationen – Von wem wurde diese Expertenmeinung zusammengestellt? Waren es unabhängige Experten? Wurde sie überhaupt verfaßt? Hat der Richter bei seiner Entscheidung nur auf die Teile geachtet, die Satanismus in ein schlechtes Licht stellen, ohne das Gesamtbild zu beachten?



MVO versteht, daß Satanismus oft als Anti-Christentum und als Kampf gegen das Christentum mißverstanden wird. Terminologie beantwortet die Fragen. Wir müssen zugeben, daß das Wort „Satan“ in unserer westlichen Kultur meist als Symbol des Bösen benutzt wird. Es gibt aber noch viele andere Wörter die „allgemein verstanden“ einen negativen Wert tragen. Jedoch ist keiner von diesen Wörtern so gequält worden wie das Wort „Satan“.

MVO möchte
betonen, daß obwohl die Westliche Welt „Satan“ als Verkörperung des Bösen benutzt, es vom allgemein bekannten Standpunkt der Bibelaus gar nichts mit dem “Bösen” zu tun hat. Das Alte Testament benutzt Satan als Helfer Jahwes, dessen Aufgabe es ist, ihm von den Sünden der Menschen zu berichten und die Willensstärke der Menschen auf die Probe zu stellen. Im Neuen Testament wird viel über Satan geschrieben, aber in den meisten Fällen kann man klare Schlußfolgerungen ziehen, daß die Rede von den Charakterzügen/Schwächen des genannten Menschen ist. An dieser Stelle könnte man viele Bibelzitate auflisten, aber weil die Liste zu lang wäre, kann jeder, der es will, selbst auf der Seite http://www.bibel-online.net/ das Suchwort „Satan“ eingeben, und die Antworten mit gesundem Menschenverstand analysieren.

MVO gibt zu, daß bei der Geburtsgeschichte des modernen Satanismus das Christentum und die Ablehnung dieses Glaubens eine große Rolle gespielt haben. Wenn wir aber Satanismus als Philosophie und eigenständige Religion sehen, kann jeder verstehen, daß das keine tragende Rolle spielt. Von unserer Seite möchten wir betonen, daß der mehrfache Bezug zum Christentum in der Satanischen Bibel die soziale Situation der entsprechenden Zeit und der Bedarf an Hintergrund widerspiegelt. Für den Durchschnittsmenschen ist es schwer zu verstehen, welche Hürden Anton Szandor LaVey in dieser Zeit zu überwinden hatte, als er die Satanische Bibel schrieb. Jedoch alle, die das Thema tiefer erforschen, sollten einfach verstehen können, daß die starke Betonung auf Ablehnung des Christentums hazuptsächlich vom Bedarf geprägt war, sich vom christlichen Hintergrund zu entfernen und die Prinzipen der neuen Religion in diesem Kontext zu erklären. Wie hätte man das besser tun können, als es mit der vorherrschenden Religion in Bezug zu setzten und zu vergleichen. Satanismus ist jedoch nicht der polare Gegner des Christentums. Was das soziale Miteinander angeht, gibt es durchaus starke Ähnlichkeiten und sogar Übereinstimmungen mit der christlichen Sichtweise, wie nachfolgende Liste zeigen soll.




Die Christlichen 10 Gebote

Die Entsprechungen für Satanisten (mit Erklärungen)

(falls vorhanden)

1. Du sollst keine anderen Götter neben mir haben

Da Satanisten sich selbst als ihre Gott betrachten, hieße die Aufforderung für Satanisten: Du sollst keine anderen Maßstäbe und moralische Regeln akzeptieren, außer deinen eigenen.

2. Du sollst dir kein Bildnis noch irgendein Gleichnis machen.

-

3. Du sollst den Namen des Herrn, deines Gottes, nicht mißbrauchen.

-

4. Gedenke des Sabbattags.

-

5. Du sollst deinen Vater und deine Mutter ehren.

-

6. Du sollst nicht töten.

Satanische Regel der Erde Nr. 10: Töte keine Tiere, außer du wirst angegriffen oder zu Nahrungszwecken.

Satanische Aussage Nr. 7: Satan repräsentiert den Menschen als nur ein weiteres Tier, manchmal besser, meistens schlechter als diejenigen, die auf allen Vieren gehen, der aufgrund seiner „göttlichen spirituellen und intellektuellen Entwicklung” das bösartigste Tier von allen geworden ist!

7. Du sollst nicht ehebrechen.

Satanische Ausage Nr. 6: Satan repräsentiert Verantwortung für die Verantwortlichen anstatt Sorge für psychische Vampire!

Satanische Regel der Erde Nr. 5: Unternimm keinen sexuellen Vorstoß, solange du nicht entsprechende Signale bekommen hast.
Lese auch das Kapitel mit dem Namen „Saatanlik seks“ (übersetzt: „Satanischer Sex“) in der Satanischen Bibel.


Satanische Regel der Erde Nr. 8:

Schade kleinen Kindern nicht. (weiterer Bezug zu nicht tolerierten Handlungen, u.a. im sexuellen Bereich)

8. Du sollst nicht stehlen.

Satanische Regel der Erde Nr. 6: Nimm nichts an dich, was dir nicht gehört, außer es ist eine Bürde für den anderen und er schreit danach, entlastet zu werden.

9. Du sollst kein falsches Zeugnis reden wider deinen Nächsten.

Satanische Regel der Erde Nr. 1: Gib keine Stellungnahmen oder Ratschläge, wenn du nicht gefragt wirst.

Satanische Regel der Erde Nr. 2: Erzähle deine Sorgen nicht anderen, wenn du nicht sicher bist, daß sie sie hören wollen.

10. Du sollst nicht begehren deines Nächsten Haus, Acker, Knecht, Magd, Ochsen, Esel noch alles, was sein ist.

Satanische Regel der Erde Nr. 6: Nimm nichts an dich, was dir nicht gehört, außer es ist eine Bürde für den anderen und er schreit danach, entlastet zu werden.



Die Punkte, die Handlungen gegenüber anderen Menschen betreffen (Mord, Diebstahl, Ehebruch) sind vom Standpunkt beider Religionen nicht akzeptabel. Man muß sogar zugeben, daß Satanismus in diesen Fällen strenger ist (das Christentum verbietet das Töten von Tieren nicht, Satanismus gibt aber klare Grenzen vor. Christliche Gebote sagen nichts über den sexuellen Vorstoß, aber Satanismus setzt wieder klare Grenzen. Christliche Gebote sagen nichts über das verletzen von Kindern, Satanismus sagt wieder ein klares „NEIN!“ und noch vieles mehr). Außerdem enthalten die Satanischen Aussagen und regeln der Erde Ratschläge, um im Leben besser klarzukommen. Wenn man die Grundlagen und Regeln gründlich analysiert, kann man sagen, daß viele Probleme vermieden werden könnten, wenn ein Mensch sich nach ihnen richtet.

Ja, Satanismus ist in manchen Aspekten nicht leicht zu verstehen. Aber man muß verstehen, daß Probleme nicht auf der Basis des Satanismus entstehen, sondern durch die Verzerrung von außen und den in den Medien verbreiteten Stereotyp, daß „alles, was sich um Satan dreht, böse sein muß.“

MVO möchte hierbei betonen, daß Satanismus eine Religion ist, die auf Grundlagen aufbaut, die der menschlichen Natur entsprechen, wie sie schon immer gewesen ist, und die viel älter sind, als die Abrahamische Religion.

Es ist aus Sicht von MVO nicht akzeptabel, daß in der heutigen Estnischen Republik über ihre Religion Recht gesprochen wird auf Basis von Terminen und Grundsätzen einer anderen Religion – das ist das gleiche, als ob man über einen christlichen estnischen Bürger auf Basis der Schariahgesätze einer Islamischen Republik richten würde – und das wäre für jeden von uns undenkbar! Gleichzeitig ist es für estnische Staatsbeamte ganz normal, wenn über Satanismus aufgrund von Regeln und Terminen Recht gesprochen wird, die für Satanisten fremd sind.


MVO ruft hiermit alle Menschen dazu auf, gegen die Ungerechtigkeit, die Verbrechen gegen die Glaubensfreiheit und die doppelten Maßstäbe der Staatsbeamten zu protestieren!